Gepäck

Alle über Fiesta Fly angebotenen Flüge beinhalten aufgegebenes Gepäck (Gepäckstücke). Die genauen Abmessungen und das Gewicht Ihres Gepäcks hängen von den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft ab, mit der Sie reisen.
 

Das Gleiche gilt für Handgepäck, das in der Kabine mitgeführt wird – jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Beschränkungen hinsichtlich Größe und Gewicht. Informationen zu den Gepäckbestimmungen erhalten Sie nach Bestätigung Ihrer Buchung.

Alle Passagiere sind verpflichtet, die internationalen Vorschriften einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Flüssigkeiten und Elektronikgeräte im Handgepäck.

In Ihrem Handgepäck sind nur geringe Mengen an Flüssigkeiten erlaubt. Diese Flüssigkeiten müssen in separaten Behältern mit einem Fassungsvermögen von jeweils maximal 100 ml und in einem selbstverschließenden, durchsichtigen Mehrwegbeutel verstaut sein. Die Gesamtmenge an Flüssigkeiten im Handgepäck darf 1 Liter nicht überschreiten.

Am Flughafen:

Um das Sicherheitspersonal zu unterstützen, müssen Sie:

  • den Beutel mit den mitgeführten Flüssigkeiten dem Sicherheitspersonal zur Kontrolle vorlegen;
  • Ihre Oberbekleidung (Mantel, Jacke usw.) zur separaten Kontrolle ablegen;
  • tragbare Computer und andere elektronische Geräte aus Ihrem Handgepäck nehmen. Diese werden separat kontrolliert.

Die folgenden Flüssigkeiten und Substanzen dürfen nur unter bestimmten Einschränkungen im Handgepäck mitgeführt werden:

  • Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirupe;
  • Cremes, Lotionen, Öle;
  • Make-up;
  • Parfüms;
  • Sprays;
  • Zahnpasta, andere Pasten;
  • Gele, einschließlich Haargel und Duschgel;
  • Feststoffe mit flüssiger Konsistenz (Seifen);
  • alle Produkte mit ähnlicher Konsistenz;
  • Verpackungen, die unter Druck stehende Substanzen enthalten, wie Rasierschaum, Deodorants usw.

Sie dürfen weiterhin:

  • Flüssigkeiten in Taschen verpacken, die Sie aufgeben. Diese Vorschrift gilt nur für Flüssigkeiten im Handgepäck;
  • Medikamente und diätetische Lebensmittel sowie Babynahrung für den Verbrauch während der Reise in Ihrem Handgepäck mitführen. An der Sicherheitskontrolle können Sie aufgefordert werden, die Notwendigkeit von Medikamenten und diätetischen Lebensmitteln während der Reise nachzuweisen;
  • Kaufen Sie Flüssigkeiten wie Getränke, Parfüms usw. in Flughafenläden hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord des Flugzeugs. Wenn die Flüssigkeiten in einem speziellen versiegelten Beutel verpackt sind, öffnen Sie diesen nicht vor dem Passieren der Sicherheitskontrolle. Andernfalls kann der Inhalt der Tüte bei der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt werden. Wenn Sie an einem Flughafen innerhalb der Gemeinschaft umsteigen, öffnen Sie die Tüte bitte nicht vor der Sicherheitskontrolle an diesem Flughafen, und wenn Sie mehrmals umsteigen, öffnen Sie die Tüte bitte nicht vor der Sicherheitskontrolle am letzten Flughafen.

Alle diese Flüssigkeiten gelten zusätzlich zu den Mengen in den oben genannten wiederverwendbaren durchsichtigen Plastiktüten.

Wenn Sie Fragen zu den neuen Sicherheitsvorschriften haben, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Reise an Ihre Fluggesellschaft, um weitere Informationen zu erhalten. Wir bitten Sie um Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis gegenüber dem Sicherheitspersonal am Flughafen und dem Personal der Fluggesellschaft.

Dieses Dokument wurde von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit der AEA und der ACIE erstellt.